Station 10
Kammergericht, Lindenstraße 14 (virtuell)
Auf die Erinnerung,
daß doch eine Tat begangen
sein müsse, wenn es einen Täter
geben solle,
meinte Knarrpanti, daß, sei erst
der Verbrecher ausgemittelt,
sich das begangene Verbrechen
von selbst finde. Nur ein
oberflächlicher leichtsinniger
Richter sei nicht im Stande
dies und das
hineinzuinquirieren, welches
dem Angeklagten doch irgend
einen kleinen Makel anhänge
und die Haft rechtfertige.
Der Rat erstaunte über die
kecke Anklage eines stillen
unbescholtenen Bürgers und wies
Knarrpantis Antrag mit vielem
Geräusch zurück.
E.T.A. Hoffmann: Meister Floh
Im Gebäude des heutigen Jüdischen Museums befand sich bis 1913 das Berliner Kammergericht. E.T.A. Hoffmann arbeitete hier zwischen 1815 und 1822 als Richter. Als Teil einer Königlichen Untersuchungskommission im Kontext der „Karlsbader Beschlüsse“ ermittelte er unter anderem im Fall des „Turnvater Jahn“. Obwohl Hoffmann die Ansichten der Burschenschafter nicht teilte, setzte er sich vehement für die Freilassung Jahns ein, da diesem keine strafbaren Taten nachzuweisen seien und man Gesinnungen nicht bestrafen könne. Damit handelte Hoffmann gegen den Willen seiner Vorgesetzten und zog sich den Zorn des Polizeipräsidenten Kamptz zu. Der persönliche Konflikt wird Hoffmann in seinen letzten Lebensjahren zum Verhängnis: In der fiktiven Erzählung Meister Floh hatte er aus Gerichtsakten zitiert und den Polizeipräsidenten karikiert. Dieser ordnete eine Untersuchung gegen Hoffmann an, die für den spitzzüngigen Autor böse ausgegangen wäre. Doch Hoffmann starb vor Abschluss des Verfahrens.
Zur weiteren Lektüre empfohlen:
E.T.A. Hoffmann: Der Fall Schmolling
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