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Friedrich Wilhelm III., König von Preussen

 

〈29. Juli 1798.〉

Aller Durchlauchtigster Großmächtigster König!

Aller Gnädigster König und Herr!

〈29. Juli 1798.〉

Ew. Königl. Majestät haben die Gnade gehabt auf den Bericht der hiesigen OberAmtsRegierung vom 25 Jun: 1798 meine Ascension zum Referendariat zu genehmigen und meine Anstellung als Referendarius dem Collegio aufzugeben. Bisher befand ich mich in dem Hause meines Mutter-Bruders des jetzigen Geheimen OberTribunalsRates Doerffer, der, da ich Vater und Mutterlos, und ganz ohne Vermögen bin nach der Anordnung meiner GroßMutter der verwitweten ConsistorialRätin Doerffer zu Königsberg in Preußen für meinen Unterhalt sorgt. Seine jetzige Entfernung raubt mir alle diese Vorteile, und mein längerer hiesiger Aufenthalt würde mein weiteres Fortkommen in jeder Art erschweren.

Ew. Königl. Majestät wage ich daher alleruntertänigst zu bitten mich von der hiesigen OberAmtsRegierung an Höchstdero KammerGericht zu Berlin als Referendarius allergnädigst zu versetzen, und dieserhalb das erforderliche an das letztere Collegium zu erlassen.

Zwar habe ich den hiesigen RegierungsPräsidenten Freiherrn von Cocceji um ein besonderes Attest gebeten um es diesem Gesuch beischließen zu können, indessen hielt derselbe ein solches Attest nicht für nötig, da der Ew. Königl. Majestät meinetwegen abgestattete Bericht der OberAmts-Regierung dessen Stelle vertreten könne.

In dem festen Vertrauen, daß Ew. Königl. Majestät meine alleruntertänigste Bitte stattfinden lassen werden verharre ich in tiefster Devotion

Ew. Königl. Majestät

alleruntertänigst treu gehorsamster

Ernst Theodor Willhelm Hoffmann

Glogau

d. 29 t Julius 1798

〈14. August 1807.〉

〈14. August 1807.〉

AllerDurchlauchtigster, GroßMächtigster König

AllerGnädigster König und. Herr!

Ew. Königl. Majestät werden gewiß mit landesväterlicher Huld auf diese oder jene Art für Ihre treuen südpreußischen Offizianten, die unverschuldet Amt und Einkommen verloren, sorgen und ich würde ruhig die Allerhöchsten Verfügungen darüber abwarten wenn ich nicht, ganz ohne eignes Vermögen, ohne Verwandten die mich unterstützen könnten, nachdem ich mich bis jetzt mit Mühe von dem wenigen ersparten ernährt habe, dem drückendsten Mangel entgegensähe.

Es ist daher nur die vorläufige Anweisung einer kleinen Summe von 100 rth, dem dritten Teil meines bis zum geschlossenen Frieden rückständigen Gehaltes, warum ich Ew. Königl. Majestät alleruntertänigst anzuflehen wage um so mich dem gänzlichen Verderben zu entreißen und in den Stand zu setzen mit froher Hoffnung dem entgegen zu sehen was nun Ew. Königl. Majestät über mein ferneres Schicksal zu beschließen allergnädigst geruhen werden.

In tiefster Devotion ersterbe ich:

Berlin

CharlottenStraße No 42

D. 14 t Aug: 1807.

Ew. Königliche〈n〉 Majestät

Aller untertänigst

treu gehorsamster

Der RegierungsRat Hoffmann

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