Carl Fürst von Hardenberg
〈8. Februar 1822.〉
Durchlauchtigster Fürst
Gnädigster Herr
Durch die anliegenden Briefe des Buchhändler Willmanns in Frankfurth am Main wird mir gemeldet, daß das Manuskript eines kleinen komischen Romans, dessen Verlag Herr Willmanns von mir übernommen hatte, nebst den bereits gedruckten Bogen, auf Requisition der Königlich Preußischen Regierung bei ihm in Beschlag genommen worden ist.
Diese Maßregel hat mich um so mehr in tiefes Erstaunen gesetzt, als nach meiner innersten Überzeugung in dem ganzen Manuskript auch nicht das mindeste enthalten ist, was der strengsten und umsichtigsten Zensur anstößig sein könnte. Diese ohne nur eine erdenkbare Ursache ergriffene Maßregel setzt mich, noch dazu da ich jetzt sehr krank darnieder liege, in eine solche Verlegenheit, daß sich mir kein andrer Ausweg zeigt, als mich unmittelbar an Ew. Hochfürstliche Durchlaucht mit der dringendsten und gehorsamsten Bitte zu wenden, die Gnade zu haben, sich selbst das Manuskript, dessen Einsendung nach Berlin mir bekannt geworden, vorlegen zu lassen, sich Höchstselbst von der völligen Harmlosigkeit seines Inhalts überzeugen und dasselbe dem Buchhändler Willmanns in Frankfurth wieder zufertigen lassen zu wollen. Sollte wegen des Andranges der Geschäfte die Gewährung meiner ganz gehorsamsten Bitte nicht statt finden, so wage ich das zweite ganz gehorsamste Gesuch: das Manuskript dem hiesigen Ober Zensur Collegio vorlegen lassen zu wollen, damit diese Behörde über die Zulässigkeit des Drucks entscheiden möge.
Ich verharre in tiefster Devotion
Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht
Berlin den 8 ten Februar 1822
untertänigster
Der KammergerichtsRat Hoffmann